Die Schweiz und die IV-Rente
Wenn Kranke Menschen keine Hilfe vom staat erhalten. In der Schweiz werden im Rahmen der Invalidenversicherung häufig pseudopsychiatrische Gutachten erstellt. Juristisch hält sich das Gesetz dabei an keine medizinische Norm. Dies führt dazu, dass kranke Menschen systematisch gesund geschrieben werden, indem ihnen eine Neurose unterstellt wird.
PROJEKTINFOS
Diese Praxis basiert auf radikalen Zweifeln des ehemaligen Bundesrichters Ulrich Meyer am Begriff der Krankheit.
Meyer, als Sohn von Bauern geboren, wuchs in einer Zeit auf, in der die Sozialversicherung bei Krankheit in der Schweiz gerade erst aufkam. Auf einem Bauernhof ist eine hohe Arbeitsmoral notwendig; Krankheit war dadurch ein Tabu. Einen möglichen Bezug einer IV-Rente hätte man sich als Bauer in den 1960er- und 1970er-Jahren kaum erlaubt. Stattdessen nahm man den Raubbau am eigenen Körper für das Überleben hin. Auch heute noch sind Krankheit und Erschöpfung – und eine eventuelle staatliche Unterstützung – unter Bauern ein weit verbreitetes Tabu, obwohl der Arztbesuch inzwischen üblicher geworden ist. Das seit zwanzig Jahren bestehende IV-Gesetz Ulrich Meyers ist stark von diesem Tabu geprägt und hält alte Strukturen in der Schweiz aufrecht.
Wenn Kranke Menschen keine Hilfe vom staat erhalten – Rechtssystem ohne wissenschaftliche Grundlage

Im Gesetzestext steht, dass das bio-psychosoziale Krankheitsmodell (das weltweit in der Medizin anerkannte Krankheitsmodell) für die Beurteilung einer Krankheit keine Relevanz hat. Stattdessen gilt ein „juristischer Krankheitsbegriff“. Zudem werden im Kapitel „Kasuistik“ des IV-Gesetzbuchs bestimmte Krankheiten explizit von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu zählen medizinisch bekannte Leiden wie das „zentrale neuropathische Schmerzsyndrom“ oder Schleudertrauma sowie diverse psychische Krankheiten. Auch medizinisch irrelevante Begriffe wie Selbstlimitierung (im Sinne einer Sabotage am eigenen Potenzial) oder Simulation (Vortäuschung einer Krankheit) werden aufgeführt. Jeder Arzt diagnostiziert seine Patienten in einem komplexen Prozess, doch diese Diagnosen sind für die IV irrelevant. Stattdessen beurteilen staatlich engagierte Gutachter innerhalb von 3-6 Stunden die Krankheit eines fremden Menschen. Ursprünglich sind diese Gutachter Ärzte, welche in einer speziellen Ausbildung auf die juristische Realität der Gesetzgebung Ulrich Meyers umgeschult wurden. Nach der Umschulung sind sie gezwungen, ihr medizinisches Wissen auf die Logik der Gesetzgebung zu begrenzen und ihren hippokratischen Eid zu brechen. Aber was passiert mit kranken Menschen im Rechtssystem?
Staatliche Willkür zu Lasten der Kranken
Während eines solchen Gutachtens werden die Krankheitssymptome der kranken Antragssteller vom Begutachter anhand der Kasuistik überprüft, um Schmerzen als alltägliche Schmerzen zu beschönigen und eine komplexe Krankheit nach und nach mit diesen einfachen Beschreibungen zu verleugnen. Antragsteller berichteten so in Vergangenheit von taktlosen Fragen und Bemerkungen, sowie dem Ausüben von Druck auf den bekannten Schmerz. Kranke Menschen werden trotz ihres langen Leidenswegs und ihrer Diagnose bei einem Arzt, so beim staatlichen Gutachter bewusst schikaniert, nur um die Echtheit ihres Leidens zu testen.
Passend zu dieser unsinnigen und menschenverachtenden Praktik wird mit einem anderen Vorgehen der Antragssteller noch mehr schikaniert. Das Vorgehen namens „Rentenverweigerung als therapeutischer Effekt“ soll jede Krankheit ohne bekannten Grund abweisen – das im Glauben, dass mit der Abweisung der Krankheit in ihrer vermuteten Einbildung (als psychiatrischer Fachbegriff «Neurose»), die Abweisung den therapeutischen Effekt hätte diese Neurose zu heilen.

Tatsächlich ist der Ursprung vieler Krankheiten zwar unbekannt, doch die Symptome sind oft so ausgeprägt, dass man von einem chronischen Leiden spricht. Die Verleugnung von Krankheit als Therapieform widerspricht allen Erkenntnissen der Medizin. Diese Praxis verschlimmert die Lage der Betroffenen, die ohne staatliche Anerkennung ihrer Arbeitsbehinderung völlig auf sich allein gestellt sind – sowohl mit ihrem Leid als auch mit begrenzten finanziellen Mitteln, sofern Ersparnisse überhaupt vorhanden sind. Nach einem negativen Bescheid der Invalidenversicherung geraten Betroffene schnell in prekäre Verhältnisse mit der Konsequenz sich beim Sozialamt verschulden zu müssen.
Karitative Auffangeinrichtungen nur für Kranke gibt es in der Schweiz nicht – das weil die Mehrheit von einer funktionierenden Sozialversicherung ausgeht. Als einzige Anlaufstelle zeigt sich die “Winterhilfe Schweiz” als barmherzige Organisation, welche wenige Gesundheitskosten innerhalb ihres begrenzten Kontingents übernehmen kann.
Kontrast zum historischen und wissenschaftlichen Kontext
Die zugrunde liegenden Denkweisen dieser Rechtspraktiken sind in konservativen Staaten seit langem bekannt. Die IV-Gesetzgebung beeinhaltet Begriffe, wie „charakterlich Minderwertige“ – dessen Terminologie aus dem faschistischen Deutschland bei der Ausgrenzung der damals sogenannten „Asozialen“ bekannt ist. Der im letzten Jahrhundert bedeutende Intellektuelle Umberto Eco beschreibt in seiner weltweit wissenschaftlich anerkannten Faschismustheorie – welche unter anderem die Politik des Nationalsozialismus beschreibt – eine “überhöhte Arbeitsethik” als Merkmal faschistischer Staaten. Alain Berset erklärte in einem Brief an Dr. Werner Disler, dass die Schweiz einen „leistungsorientierten Krankheitsbegriff“ habe. Das bedeutet, dass von kranken Menschen erwartet wird, ihre Krankheit zu überwinden. Ihre Krankheit bemisst sich also nicht nur anhand des Leidens, sondern auch anhand ihrer Leistungen sie zu überwinden.
Eine langjährige Krankenakte und ein ärztliches Gutachten werden jedoch praktisch ignoriert. Ein weiterer problematischer Aspekt des juristischen Krankheitsbegriffs ist die Annahme, dass jeder Bürger in der Lage sei, sich selbst zur für ihn notwendigen Hilfe zu verhelfen. Darin liegt eine unrealistische Erwartung, da selbst ausgebildete Ärzte und Psychologen sich oft nicht selbst behandeln können. Eine Ratlosigkeit nach einer traumatischen Erfahrung wird nach dieser Gesetzgebung beispielsweise als selbstverschuldete Schwäche angesehen.
Diese Ansicht erinnert an die Zeiten in welchen der Begriff der Debilität von Sigmund Freud noch benutzt wurde. Freud ging bei manchen Patienten davon aus, dass diese ihre Begrenztheit nur vorgaukelten und attestierte diesen ihre Wissenslücke als einen psychologischen Mangel. Der Begriff ist inzwischen ein seit Jahrzehnten verrufener Begriff in der Psychiatrie.
So gilt schlussendlich nicht das gesamte Leiden eines Menschen, sondern nur die Leistung des Kranken in den wenigen Stunden vor dem staatlichen Gutachter. Die überhöhte Arbeitsethik innerhalb einer politischen Struktur wie sie Umberto Eco vor Jahrzehnten beschrieb, zeigt sich auch in der schweizer Gesetzgebung und Rechtspraktik.
Inzwischen wird in der modernen Psychiatrie – wie mit dem ICD-11 aufgekommen ist – neuerdings von Störungen gesprochen, welche den Menschen überwältigen können. Zudem ist der medizinische Konsens über alle Krankheiten, dass sie den Menschen überwältigen. Eine Überwältigung kann somit per Definition nicht selbst bewältigt werden. Wenn von einem behandelnden Facharzt diese Störungen und Krankheiten erkannt werden, haben sie ihre Unüberwindbarkeit im geschulten Blick eines Experten bewiesen. Dieses grundlegende Verständnis der Definitionen fehlen im Weltbild des Verfassers des Gesetztexts als Erkenntnisse; das erklärt formell das Anzweifeln des Krankheitsbegriffs und dadurch enstandenen weitläufig unwissenschaftlichen Ausführungen im Gesetzestext.
Mit den eigen errichteten staatlichen Schulen und Gutachten zeigt sich ausserdem das verbreitete fehlende Vertrauen in die fachliche Kompetenz der an den Universitäten im eigenen Staat zertifizierten Ärzte. Die Gesetzgebung ignoriert die Realwelt und bevorzugt eine willkürliche Machtstruktur zu Gunsten einer unsinnigen juristischen Meinungshoheit des Verfasssers.

Ungerechter Status Quo – Es bleibt so grausam wie es ist
Menschen mit einer medizinisch attestierten Störung oder Krankheit bleiben durch ihre Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Mit der Gesetzgebung wurde eine menschenunwürdige und antiquierte Weltanschauung in die rechtliche Praktik eingefügt. Der eigentliche Zweck der Invalidenversicherung, der „Schutz vor Folgen einer Krankheit“, kann durch diese konservative Doppelmoral nicht garantiert werden. Dass die Menschenwürde nach Artikel 7 der Bundesverfassung geschützt wird, wird mit diesem Gesetzbuch umfangreich ausgehebelt.
In diesem Zusammenhang haben Oberrichter des Kantons Solothurn wie Urs Bannwart und David Hüppi nach 30 Jahren ihr Amt niedergelegt, mit der Begründung, dass „in der Schweiz nicht das Recht gälte, sondern die Macht“. Diese Macht liegt heute immer noch beim inzwischen pensionierten Bundesrichter Ulrich Meyer.
Dr. Werner Disler und sein Mitstreiter – ein erfolgreicher und der Öffentlichkeit bekannter Rechtsanwalt – kämpfen derzeit vor dem obersten Bundesgericht der Schweiz für die Patienten, die er seit vielen Jahren in seiner Praxis behandelt und keine IV-Rente erhalten. Er wird seit Jahren von Berufskollegen und Freiwilligen in seiner Mission unterstützt. Als praktizierender Psychologe ist er eine Ausnahmeerscheinung in diesem Kampf um Gerechtigkeit.

Hintergrund zu Dr. Werner Disler
Werner A. Disler, geboren 1947, ist ein renommierter schweizer Psychoanalytiker und Psychotherapeut, der seit über vier Jahrzehnten in der psychotherapeutischen Praxis und Lehre tätig ist. Seine Arbeit und sein Beitrag zur Entwicklung moderner psychotherapeutischer Methoden haben ihn zu einer wichtigen Figur in der schweizer Psychotherapie gemacht. Von 2001 bis 2005 war Werner A. Disler Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Psychotherapie (SGP) und ist seitdem deren Vizepräsident. In seiner Freizeit setzt er sich für Opfer institutioneller Willkür über den Verein KESB-Beratung ein, dessen Präsident er ist. Bedeutende Persönlichkeiten wie der Theologe und Psychoanalytiker Eugen Drewermann, der frühere WHO-Beauftragte Kenower W. Bash, Journalist und Forum-Moderator August E. Hohler, sowie Dr. Rainer Funk vom Erich Fromm Nachlass haben sich in der Öffentlichkeit positiv über Werner Dislers Werke geäussert.
Im nachfolgenden Video erzählt er über seine persönlichen Erfahrungen mit seinen Patienten im Zusammenhang mit der IV-Gesetzgebung.
Dr. Werner Disler’s Einflüsse und Werdegang zum Psychologen – für mehr Hintergrundwissen zu Dr. Disler als Person.
Die Geschichte Dr. Disler’s als junger, mutiger Pfleger an einem Jugendheim, welcher die schwarze Pädagogik und die Machtstrukturen an der Institution von innen aufbrach. Erzählt von ihm selber.
Für alle Details folgt Dr. Werner Disler auf Instagram, Facebook, Youtube oder Threads.
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